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Besuch im Fotostudio – Die aktuellen Regeln Mai 2022 (Stand 01.04.2022)

Aktuell: Die Beschränkungen für Kunden wurden vollständig aufgehoben.
Aufhebung der Einschränkungen ab 03.04.2022

Seit 03.04.2022 wurden weitgehend alle Einschränkungen (3G, Maskenpflicht) aufgehoben. Lediglich in Einrichtungen für vulnerable Personengruppen (z.B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Altenheimen) bestehen weiterhin erhöhte Anforderungen. Auf Hotspotregelungen hat das Land Bayern verzichtet. Abstandsgebot, Tragen von Masken und Hygienekonzepte sind nur noch Empfehlungen.

Regelungen für Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen erbringen:
Nach dem neuen BGW-Arbeitsschutzstandard müssen Mitarbeiter aufgrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen und ihrer körpernahen Tätigkeit weiterhin mindestens eine OP-Maske tragen.

Körpernahe Dienstleistungen erbringen insbesondere Friseur-, Kosmetik- und Fußpflegebetriebe sowie Nagelstudios.
Hingegen zählen dazu nicht Schneider*innen, Fotografen*innen, Augenoptiker*innen und Hörakustiker*innen sowie Orthopädietechniker*innen und -schuhmacher*innen, auch wenn sie im Rahmen ihrer Dienstleistungen den Kunden berühren müssen.

ACHTUNG: Fotografen sind KEINE körpernahen Dienstleister!

Damit gilt aktuell bei uns:
Mindestabstand aufgehoben (aber weiterhin Empfehlung)
Maskenpflicht aufgehoben (aber weiterhin Empfehlung)
Hygienekonzept aufgehoben (aber weiterhin Empfehlung) Unser Schutz- und Hygienekonzept gilt weiterhin, damit sich alle unsere Kunden richtig sicher fühlen können!
Test Aktuell ist KEIN PCR-Testnachweis oder Schnell-/Selbsttest notwendig.

(Quelle: Handwerkskammer https://www.hwk-muenchen.de/artikel/welche-beschraenkungen-gelten-74,0,9889.html )

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