Corona Regeln Fotostudio - Aktuelle Bestimmungen für Besuche

Blog

Besuch im Fotostudio – Die aktuellen Regeln Mai 2022

Aktuelle Informationen zu COVID-19 Regelungen für Fotografen und Fotostudios - Aufhebung der Einschränkungen seit April 2022

Besuch im Fotostudio – Die aktuellen Regeln Mai 2022 (Stand 01.04.2022)

Corona Regeln Fotostudio - Aktuelle Bestimmungen für Besuche

Aktuell: Die Beschränkungen für Kunden wurden vollständig aufgehoben.

Aufhebung der Einschränkungen ab 03.04.2022

Seit 03.04.2022 wurden weitgehend alle Einschränkungen (3G, Maskenpflicht) aufgehoben. Lediglich in Einrichtungen für vulnerable Personengruppen (z.B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Altenheimen) bestehen weiterhin erhöhte Anforderungen. Auf Hotspotregelungen hat das Land Bayern verzichtet. Abstandsgebot, Tragen von Masken und Hygienekonzepte sind nur noch Empfehlungen.

Regelungen für Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen erbringen

Nach dem neuen BGW-Arbeitsschutzstandard müssen Mitarbeiter aufgrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen und ihrer körpernahen Tätigkeit weiterhin mindestens eine OP-Maske tragen.

Körpernahe Dienstleistungen erbringen insbesondere Friseur-, Kosmetik- und Fußpflegebetriebe sowie Nagelstudios.

Hingegen zählen dazu nicht Schneiderinnen, **Fotografeninnen**, Augenoptikerinnen und Hörakustikerinnen sowie Orthopädietechnikerinnen und -schuhmacherinnen, auch wenn sie im Rahmen ihrer Dienstleistungen den Kunden berühren müssen.

ACHTUNG: Fotografen sind KEINE körpernahen Dienstleister!

Damit gilt aktuell bei uns:


Quelle: Handwerkskammer München

Babyfüße in Familienhänden

Interesse an einem Fotoshooting?

Entdecke unsere Fotostudio-Services und buche deinen Termin.